- Grundsatz
Casino Wiesbaden verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an den Spielerschutz und das verantwortungsvolle Glücksspiel. Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in der jeweils geltenden Fassung sowie die darauf aufbauenden Ausführungsregelungen der zuständigen Behörden. Ziel dieser Seite ist es, Spielerinnen und Spieler über ihre Rechte, die verfügbaren Schutzmaßnahmen und die geltenden Pflichten zu informieren.
Glücksspiel ist eine Freizeitbeschäftigung. Es darf nicht als Einkommensquelle, als Mittel zur Schuldenbegleichung oder als Ausweg aus persönlichen Problemen genutzt werden. Wer Anzeichen eines problematischen Spielverhaltens bei sich oder anderen bemerkt, sollte die auf dieser Seite genannten Maßnahmen in Anspruch nehmen.
- Gesetzlicher Rahmen
Der Glücksspielstaatsvertrag verpflichtet alle lizenzierten Glücksspielanbieter in Deutschland zur Umsetzung verbindlicher Spielerschutzmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem:
- Anbindung an das bundesweite Spielersperrsystem OASIS
- Durchführung von Alters- und Identitätsprüfungen vor Spielbeginn
- Bereitstellung von Informationen zu Gewinnwahrscheinlichkeiten und Spielrisiken
- Möglichkeit zur Einrichtung von Einsatz- und Zeitlimits
- Verweis auf externe Beratungs- und Hilfsangebote
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den Online-Glücksspielbereich in Deutschland. Sie koordiniert die Lizenzierung und überwacht die Einhaltung der Spielerschutzvorschriften.
3. Spielersperrsystem OASIS
Was ist OASIS?
OASIS steht für “Onlineabfrage Spielerstatus” und ist das bundesweite, spielformübergreifende Spielersperrsystem für öffentliche Glücksspiele in Deutschland. Es wird beim Regierungspräsidium Darmstadt geführt.
Gesperrte Personen dürfen an keinem der angeschlossenen Glücksspielangebote teilnehmen. Vor Spielbeginn sind Anbieter verpflichtet, den Spielerstatus in OASIS in Echtzeit abzufragen und gesperrten Personen den Zugang zu verweigern.
OASIS gilt für folgende Spielformen mit deutscher Lizenz:
| Spielform | Einbezogen in OASIS |
|---|---|
| Spielbanken | Ja |
| Spielhallen | Ja |
| Online-Casinos | Ja |
| Sportwetten (online und stationär) | Ja |
| Online-Poker | Ja |
| Virtuelle Automatenspiele | Ja |
| Bestimmte hochfrequente Lotterien | Ja |
Sperrtypen und Mindestdauern
Im OASIS-System gibt es zwei Arten von Sperren:
Selbstsperre: Die Sperre wird auf eigene Initiative der Spielerin oder des Spielers beantragt und dient als persönliche Schutzmaßnahme. Die gesetzliche Mindestdauer beträgt drei Monate. Liegt kein ausdrücklicher Wunsch zur Dauer vor, wird in der Regel eine Sperre von mindestens einem Jahr eingetragen.
Fremdsperre: Die Sperre wird durch den Glücksspielanbieter oder auf Antrag nahestehender Personen veranlasst, wenn konkrete Hinweise auf Spielsucht, Überschuldung oder vergleichbare Gefährdungslagen vorliegen. Die Mindestdauer beträgt in der Regel ein Jahr.
Eine eingetragene Sperre gilt deutschlandweit für alle an OASIS angeschlossenen Glücksspielangebote. Eine Aufhebung vor Ablauf der jeweiligen Mindestdauer ist nicht möglich.
4. Schutzmaßnahmen im Spielerkonto
Registrierte Nutzerinnen und Nutzer können im Rahmen ihres Spielerkontos folgende Schutzfunktionen nutzen:
Einzahlungslimits: Begrenzung des maximal einzahlbaren Betrags pro Tag, Woche oder Monat. Limits können jederzeit gesenkt werden; eine Erhöhung tritt erst nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Wartefrist in Kraft.
Zeitlimits: Begrenzung der täglichen oder wöchentlichen Spielzeit. Nach Erreichen des Limits wird der Zugang automatisch gesperrt.
Spielpause: Vorübergehende Unterbrechung der Spielteilnahme für einen definierten Zeitraum. Während der Pause ist kein Zugang zum Spielangebot möglich.
Selbstsperre über OASIS: Dauerhafte oder langfristige Sperre mit Eintragung im bundesweiten System. Die Antragstellung ist direkt über das Spielerkonto oder persönlich möglich.
5. Pflichten des Anbieters
Casino Wiesbaden ist insbesondere verpflichtet:
- den Spielerstatus vor jeder Spielteilnahme in OASIS abzufragen
- gesperrten Personen den Zugang zu verweigern
- auffälliges Spielverhalten zu beobachten und bei Bedarf eine Fremdsperre zu veranlassen
- Informationen zu Spielrisiken und Hilfsangeboten dauerhaft und gut sichtbar bereitzustellen
- Minderjährigen den Zugang zu Glücksspielen zu verweigern; die Teilnahme ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet
- Werbung für Glücksspiele nur im gesetzlich zulässigen Rahmen zu schalten
6. Pflichten und Empfehlungen für Spielerinnen und Spieler
Spielerinnen und Spieler sind verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und korrekte Angaben zur Person zu machen. Falsche Angaben, insbesondere zur Identität oder zum Alter, stellen einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen dar und können zur Sperrung des Kontos führen.
Darüber hinaus werden folgende Verhaltensregeln für ein verantwortungsvolles Spielverhalten empfohlen:
- Nur mit Geld spielen, das für Freizeitausgaben vorgesehen ist.
- Keine Kredite aufnehmen, um Glücksspiele zu finanzieren.
- Nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Substanzen spielen.
- Glücksspiele nicht als Reaktion auf emotionalen Stress oder persönliche Probleme nutzen.
- Vor Spielbeginn ein festes Budget und ein Zeitlimit festlegen.
- Regelmäßige Pausen einlegen.
- Nicht heimlich oder gegen den Willen nahestehender Personen spielen.
7. Beratung und Hilfe
Bei Fragen zur Glücksspielsucht oder bei Verdacht auf problematisches Spielverhalten stehen folgende Beratungsangebote zur Verfügung:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) / BIÖG
Telefonberatung zur Glücksspielsucht
Telefon: 0800 1372700
Die Hotline ist kostenlos und anonym erreichbar.
Weitere Informationen und regionale Beratungsangebote sind über die zuständigen Suchtberatungsstellen sowie über die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erhältlich.
8. Kontakt
Bei Fragen zu Spielerschutzmaßnahmen, zur Einrichtung von Limits oder zur Beantragung einer Sperre steht der Kundenservice von Casino Wiesbaden zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind im Impressum dieser Website aufgeführt.
